Wer gilt als pflegebedürftig?
Das Bundesgesundheitsministerium sagt aus: "Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen." Nicht nur körperliche Einschränkungen, auch geistige oder seelische Einschränkungen werden dabei berücksichtigt – ganz unabhängig vom Alter.
Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend, ob Unterstützung zum Ausgleich von Einschränkungen in der Selbstständigkeit erforderlich ist.
Um Leistungen rund um die Pflege von den Pflegekassen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Hilfs- und Pflegebedarf vorliegen und ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. Dabei bestimmt der Pflegegrad den Umfang der Leistungen.
Der Pflegegrad wird durch die noch vorhandenen Fähigkeiten der Betroffenen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen bestimmt. Ein Antrag dafür wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist Ihrer zuständigen Krankenkasse angegliedert, so dass Sie für die Beantragung eines Pflegegrades im Normalfall die gleichen Kontaktdaten wie bei Ihrer Krankenkasse verwenden können.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Dieter Schwarze
Pflegedienstleitung Ambulante Pflege Nörten-Hardenberg
Tel. : 05503 8000-140
Fax : 05503 8000-27
ASB-RV Leine-Harz-Solling
Industriestr. 11
37176 Nörten-Hardenberg
Jennifer Hentze
Pflegedienstleitung Ambulanter Pflegestützpunkt Northeim
Tel. : 05551 9085805
Fax : 05551 9085566
ASB-RV Leine-Harz-Solling
Ottilienstr. 15
37154 Northeim
ASB-RV Leine-Harz-Solling
Gänsekopf 2
37170 Uslar
ASB-RV Leine-Harz-Solling
Bahnhofstraße 21
37199 Wulften