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Ambulante Pflege

Pflegeberatung für Sie und pflegende Angehörige

Welcher Pflegebedarf besteht? Welche Leistungen sollen durch einen Pflegedienst übernommen werden? Brauchen Sie Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten? Oder eine Betreuungskraft? Wann war die letzte der regelmäßigen Beratung für pflegende Angehörige (§37 SGB XI)? Und wer trägt eigentlich welche Kosten? Wir beraten Sie gerne: Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit einem unserer Pflegedienste oder Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe auf!

Dokumente und Papiere für Antragsteller.

Der ASB berät Sie gerne in allen Fragen zur ambulanten Pflege.

Foto: ASB/B.Bechtloff

Pflegeberatung von Anfang an

Das Angebot an Pflegemöglichkeiten, Betreuungsangeboten, Pflegeberatungen für pflegende Angehörige (Pflegeberatung nach §37 SGB XI) oder die Inanspruchnahme von hauswirtschaftlicher Hilfe ist groß. Als Laie fällt es einem da oft schwer den Überblick zu behalten. Besonders, wenn man durch den Alltag und vielleicht auch der Pflege eines Angehörigen schon stark eingebunden ist.

Wir legen besonderen Wert auf ein persönliches Gespräch, in dem alle Detailfragen geklärt und gegebenenfalls das für Ihre Situation geeignete Leistungspaket zusammengestellt werden kann. So kann auch geklärt werden, welche Kosten für die häusliche Pflege durch Pflege- oder Krankenkassen übernommen werden, wie hoch ein Eigenanteil ist und ob und wo eventuell Anträge auf finanzielle Unterstützung und Zuzahlung gestellt werden können.

Darauf können Sie sich verlassen:

  • Einsatz kompetenter Fachberater/innen
  • umfassende gemeinsame Analyse Ihrer persönlichen Situation
  • eine für Sie verständliche und nachvollziehbare Beratung
  • bedarfsorientierte und passgenaue Angebote
     

Unsere Pflegeberatung berät und unterstützt Sie zu:

  • Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Möglichkeiten der Finanzierung.
  • Unterstützung von der Antragstellung bis zur aktiven Begleitung in Ihrer individuellen Pflegesituation und helfen bei Verwaltungsangelegenheiten.
  • Informationen zu Vorsorgemöglichkeiten: Vorsorgevollmacht, Patienten-/Betreuungsverfügung.

 

Gerne können Sie unser Beratungsangebot nach vorheriger Terminabsprache in einem unserer Pflegestützpunkte oder bei Ihnen zu Hause nutzen.

 

Kostenübernahme und Möglichkeiten

Unser Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei. Erst wenn Sie sich für unseren Pflegedienst entscheiden, können wir dieses Gespräch mit den Pflegekassen als Erstberatung abrechnen. So oder so: Für Sie ist diese erste Beratung kostenlos.

 

 

Pflegeberatung nach § 37 SGB XI für pflegende Angehörige

Was viele nicht wissen: Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind per Gesetz verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.

Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder die Bezüge auszusetzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass mögliche Überforderung bei pflegenden Angehörigen oder pflegenden Personen erkannt wird. Im Gespräch können Hilfestellungen aufgezeigt werden und ein Ansprechpartner bei Fragen ist vorhanden.

Bei dem Pflegegrad 2 und 3 ist eine Pflegeberatung – bei Menschen, die nur Pflegegeld beziehen – ein Mal im halben Jahr Pflicht.
Bei Pflegegrad 4 und 5 muss eine vierteljährliche Beratung erfolgen.

Angehörige von Pflegebedürftigen, die durch einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen erhalten, sind nicht verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Ab dem Pflegegrad 2 können sie jedoch freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung nutzen.

Liegt der Pflegegrad 1 vor, so ist das Abrufen eines einmal jährlichen Beratungseinsatzes freiwillig.

Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt -  auch bei einer freiwilligen Inanspruchnahme des Beratungseinsatzes - die Pflegeversicherung.

 

 

Dieter Schwarze, Pflegedienstleiter Ambulante Pflege Nörten-Hardenberg vom ASB-Kreisverband Northeim/Osterode.

Dieter Schwarze

Pflegedienstleitung Ambulante Pflege Nörten-Hardenberg

Tel. : 05503 8000-140
Fax : 05503 8000-27

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ASB-RV Leine-Harz-Solling

Industriestr. 11
37176 Nörten-Hardenberg

Jennifer Hentze, Pflegedienstleiterin Ambulante Pflege Northeim des ASB-Kreisverbandes Northeim/Osterode.

Jennifer Hentze

Pflegedienstleitung Ambulanter Pflegestützpunkt Northeim

Tel. : 05551 9085805
Fax : 05551 9085566

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ASB-RV Leine-Harz-Solling

Ottilienstr. 15
37154 Northeim

Iris Sonne, Pflegedienstleiterin Ambulante Pflege ASB-Pflegestützpunkt Uslar.

Iris Sonne

Pflegedienstleitung Ambulanter Pflegestützpunkt Uslar

Tel. : 05571 2031
Fax : 05571 2032

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ASB-RV Leine-Harz-Solling

Gänsekopf 2
37170 Uslar

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Jasmin Lechte

Pflegedienstleitung Pflegestützpunkt Markoldendorf

Tel. : 05562 950746
Fax : 05562 950746

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ASB-RV Leine-Harz-Solling

Obere Torstraße 13
37586 Markoldendorf/Dassel

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Anna Klemme

Pflegedienstleitung Pflegedienst Wulften

Tel. : 05556 914006
Fax : 05556 1599

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ASB-RV Leine-Harz-Solling

Bahnhofstraße 21
37199 Wulften

Andrea Stolze - Pflegeberaterin im Stadtteiltreff Mahnte

Andrea Stolze

Pflegeberatung im Stadtteiltreff "Mahnte"
Mo.-Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr u. nach Vereinbarung

Tel. : 05521 9992317

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ASB-RV Leine-Harz-Solling - Stadtteiltreff "Mahnte"

Troppauer Str. 5
37412 Herzberg am Harz