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Vorsorge

Die Patientenverfügung

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Eine ältere Dame sitzt am Schreibtisch und verfasst ihre Patientenverfügung.

Mit der Patientenverfügung Vorsorge für die medizinische Behandlung treffen.

Foto: ASB / F. Zanettini

Eine Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an das behandelnde Ärzte- und Behandlungsteam.
Mit der Patientenverfügung nehmen Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung und wahren ihr Selbstbestimmungsrecht, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar oder nicht mehr einwilligungsfähig sind.

So vielseitig unsere Lebenseinstellungen sein können, so vielseitig sind auch die Einstellungen zu medizinischen Behandlungen und zum Sterben.
Daher ist es gut, wenn Sie in einer Patientenverfügung auch Praxisbeispiele benennen, die möglichst keine Zweifel an Ihren Wünschen aufkommen lassen und die für das medizinische Personal so präzise wie möglich formuliert sind.

Weil es jedoch schwer ist, heute schon Lösungen für unbekannte Situationen in der Zukunft zu benennen, ist auch die Darstellung Ihrer persönlichen Wert- und Lebenseinstellung besonders wichtig.
Auch die Menschen, mit denen Sie im Vorfeld über Ihre Patientenverfügung gesprochen haben, kommt eine wichtige Rolle zu, denn diese können dem Behandlungsteam Hinweise zum Handeln geben. Wenn Sie diesen Menschen besonders vertrauen, kommen sie vielleicht auch als Bevollmächtige einer Vorsorgevollmacht in Betracht und können dann den Ärzten in Ihrem Namen verbindliche Handlungsanweisungen geben.

Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen. Sie kann sowohl maschinell als auch handschriftlich verfasst sein. Damit das Dokument rechtsgültig ist, müssen Sie volljährig sein. Zudem muss die Patientenverfügung eigenhändigt unterzeichnet oder durch einen Notar mit beglaubigten Handzeichen versehen werden.

Wenn sich Ihre Entscheidungen oder Wünsche ändern, sollten Sie Ihre Patientenverfügung dementsprechend erneuern. So dokumentieren Sie, dass das Schriftstück Ihre aktuelle Haltung widerspiegelt. Auch sollten Sie sich durch die Unterschrift von Freunden oder von Ihrem Hausarzt bestätigen lassen, dass Sie zum Zeitpunkt der Niederschrift im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren.

Wenn Sie Ihren Willen in einer Patientenverfügung festgelegt haben, so muss der Arzt diese beachten. Andernfalls droht ihm sogar eine Anklage wegen Körperverletzung.
Eine Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Bedarfsfall möglichst schnell und unkompliziert zur Hand ist. Der Aufbewahrungsort sollte mindestens einer Person Ihres Vertrauens bekannt sein. Sie können die Verfügung zuhause oder auch bei nahestehenden Angehörigen hinterlegen. Im günstigsten Fall tragen Sie eine Hinweiskarte bei sich, auf der vermerkt ist, dass Sie eine Patientenverfügung besitzen und wer als Kontaktperson zur Verfügung steht. Günstig ist es auch, eine Kopie der Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt zu hinterlegen und diesen auf einer Notfallkarte zu vermerken.

Eine Unterstützung beim Verfassen einer Patientenverfügung kann Ihnen unsere Formulierungshilfe bieten.
Gerne beraten wie Sie auch persönlich zu diesem Thema. Bitte sprechen Sie dazu unsere Pflegedienstleitungen an unseren Standorten an.

Die Kreisgeschäftsstelle des ASB-Kreisverbandes Northeim/Osterode.

Verwaltung - Ambulante Pflege - Rettungsdienst - Fahrdienst - Hausnotruf - SEG - Erste-Hilfe

Tel. : 05503 80 00 0
Fax : 05503 49226

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